Projekt "STÄRKEN 50+" | Qualifizierung

Qualifizierung

passgenau und marktgerecht, vor Arbeitsaufnahme oder berufsbegleitend

Unter dem Gesichtspunkt des wachsenden Fachkräftemangels sowie den stetig steigenden fachlichen Anforderungen in allen Branchen und Wirtschaftszweigen kommt aktuellen und marktgerechten Qualifikationen eine immer größere Bedeutung hinsichtlich einer nachhaltigen Integration in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse zu. Besonders die Bündelung von Lebens- und Berufserfahrung, Motivation und Zuverlässigkeit einerseits sowie aktuellen Fachkenntnissen andererseits schaffen günstige Voraussetzungen für einen Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt. Arbeitgeber profitieren dementsprechend von zahlreichen Qualitäten, die gerade ältere Arbeitnehmer auszeichnen. Ausgehend von den Bedarfen der Unternehmen und den vorhandenen Qualifikationen des Arbeitnehmers können passgenaue Kompetenzen, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden.

Individuelle Qualifizierungen können sowohl im Vorfeld einer Arbeitsaufnahme als auch im Zeitraum von bis zu 6 Monaten nach Arbeitsaufnahme erfolgen.

Die modularisierten Qualifizierungsinhalte und der tatsächlich erforderliche Umfang, sowie der Lernort und die Art der Vermittlung, werden individuell durch die Jobcenter konzipiert. Dies wird in enger Abstimmung mit dem Teilnehmer sowie dem beteiligten Unternehmen nach einem Trial-Work-Modell gewährleistet. Es wird eine gemeinsame Entscheidung getroffen, in welchem Umfang und durch wen die Qualifizierung erfolgt. Vordergründiges Anliegen ist die Beseitigung fachlicher Defizite durch den Erwerb von Befähigungsnachweisen und Berechtigungsscheinen usw.

Qualifizierungen nach Arbeitsaufnahme können beispielsweise mit dem Ziel der Beschäftigungssicherung, der verbesserten Flexibilität oder der Übertragung neuer Arbeitsaufgaben gefördert werden. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf einer arbeitsplatzkonformen Qualifizierung, welche auch extern bei einem Bildungsträger durchgeführt werden kann. Die in der Planung angesetzte Höchstförderung von bis zu 3 Monaten kann in begründeten Ausnahmefällen überschritten werden. Das Qualifizierungsmodul muss innerhalb der ersten 6 Monate nach Arbeitsaufnahme beginnen. Gefördert werden können bis zu 60 % der Qualifizierungskosten.

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