Vertretertätigkeit
Förderung von befristeten Arbeitsverhältnissen im Rahmen von Vertretung
Aufgrund der gesammelten Erfahrungen des Projektes, vor allem durch die geführten Arbeitgebergespräche, wurde ein Bedarf der Arbeitgeber an befristeten sozialversicherungspflichtigen Vollzeit- und Teilzeitarbeitsverhältnissen erkannt.
Hintergrund ist die Notwendigkeit einen vorübergehenden Bedarf an Arbeitskräften aufgrund von längeren Urlaubs- und Krankheitsfällen sowie anfallenden Arbeitsspitzen auszugleichen.
Durch die Vermittlung von Arbeitnehmern unserer Zielgruppe werden einerseits die Unternehmen entlastet und anderseits wird den Arbeitnehmern die Gelegenheit gegeben sich persönlich aktiv in den Unternehmen für ein längerfristiges sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis zu bewerben.
Es besteht die Möglichkeit einer Förderung von 50 % des Bruttolohns-/gehalts.
Die Förderung ist in der Regel auf eine Laufzeit von 3 Monaten befristet.









