Beschäftigungs- und Wirtschaftsförderung
Verbindung von zusätzlichen Infrastrukturmaßnahmen des Landkreises und der Kommunen mit Förderung regionaler kleiner und mittelständiger Unternehmen und Schaffung von Arbeitsverhältnissen.
Kernziele des Teilprojektes sind die Erschließung zusätzlicher Beschäftigung durch die Integration von Arbeitsförderung in die regionale Entwicklung und der Einsatz von Langzeitarbeitslosen Beziehern von Arbeitslosengeld II in noch nicht geplanten zusätzlichen Maßnahmen, deren Finanzierung in der Regel nicht oder nicht vollständig gesichert werden kann.
Dabei handelt es sich um einen pauschalierten Zuschuss pro Beschäftigten und Monat aus Mitteln des Beschäftigungspaktes.
Bezuschusst werden Unternehmen, die ein Infrastrukturvorhaben im LDS (Rechtsträger: Kreisverwaltung, Städte und Gemeinden sowie kommunale Gesellschaften) durchführen und dafür Langzeitarbeitslose der Zielgruppe zusätzlich einstellen. Die Beschäftigung soll sich hierbei auf das ausgeschriebene Vorhaben beziehen. Grundsätzlich sind für den Träger nur Maßnahmen förderfähig, die das Kriterium der Zusätzlichkeit gewährleisten.
Weiterhin werden Arbeitsverhältnisse welche auf Initiative des Landkreises und der Kommunen zu Stande kommen mit einem Lohnkostenzuschuss gefördert, wenn diese der Verbesserung struktureller Bereiche dienen. Diese Arbeitsverhältnisse können beispielsweise in den Bereichen Umwelt, soziale Dienste, Breitensport, Kulturarbeit oder Tourismus begründet werden.
Eine Förderung ist aufgrund der Laufzeit des Projektes bis zum 30.11.2007 möglich.









